E-Rechnungspflicht im B2B

E-Rechnung mit ZUGFeRD und XRechnung:
Umstellung ohne Stress

Die E-Rechnung kommt Schritt für Schritt - und Ihre Frist steht fest. Wir prüfen, was Ihr System heute schon kann, und stellen um: ZUGFeRD oder XRechnung, Empfang und Versand, auch bei älteren Systemen. Komplett remote.

  • Kostenloser E-Rechnung-Check
  • Umstellung ab 1.000 € netto Festpreis
  • Auch Altsysteme anbinden
  • Komplett remote, vor Ort nicht nötig

Kurz zusammengefasst: Bußmann IT (Patrick Bußmann, Algermissen bei Hildesheim) stellt Unternehmen technisch auf die E-Rechnung um: Rechnungen als ZUGFeRD oder XRechnung erstellen, eingehende E-Rechnungen empfangen und weiterleiten, auch bei Altsystemen wie IBM i (AS/400). Der E-Rechnung-Check ist kostenlos, die Umstellung kostet ab 1.000 € netto zzgl. MwSt. zum Festpreis. Alles läuft remote, deutschlandweit. Keine Steuerberatung - steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Kontakt über das Formular unten oder unter +49 5126 804 77 37.

E-Rechnung-Pflicht 2027 und 2028: Ihre Frist

Die E-Rechnungspflicht für das inländische B2B-Geschäft kommt in drei Stufen. Für die meisten Unternehmen bleibt genug Zeit - wenn man rechtzeitig anfängt.

gilt bereits
01.01.2025

Empfangen

Seit diesem Datum müssen Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können. Dafür reicht grundsätzlich ein E-Mail-Postfach.

nächste Stufe
01.01.2027

Ausstellen bei über 800.000 € Vorjahresumsatz

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.

letzte Stufe
01.01.2028

Ausstellen für alle

Ab diesem Datum müssen grundsätzlich alle Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen.

Was als E-Rechnung zählt

  • XRechnung erfüllt die Anforderungen.
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1 erfüllt die Anforderungen, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL.
  • Ein normales PDF ist keine E-Rechnung.

Ausnahmen und Übergang

  • Ausnahmen bleiben, unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und für Kleinunternehmer.
  • Für EDI-Verfahren gilt eine Übergangsregel bis Ende 2027.

Hinweis: Diese Übersicht ist keine Steuerberatung. Welche Pflichten und Ausnahmen für Ihr Unternehmen konkret gelten, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Wir kümmern uns um die technische Umsetzung - und stimmen uns dabei gern direkt mit Ihrer Steuerberatung ab.

Was wir für Sie umsetzen

Vom Erstellen der XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung bis zum Eingang in der Buchhaltung - so viel Automatisierung, wie für Sie sinnvoll ist.

Ist-Analyse Ihres Systems

Was kann Ihre Warenwirtschaft, Ihr ERP oder Ihre Rechnungssoftware heute schon? Wo fehlt etwas, und welcher Weg ist der einfachste?

E-Rechnungen erzeugen

Rechnungen als ZUGFeRD oder XRechnung ausgeben - direkt aus Ihrem System oder über eine Zwischenschicht, die vorhandene Daten umwandelt.

Altsysteme anbinden

Auch ältere Systeme ohne E-Rechnungs-Funktion: Wir lesen die Rechnungsdaten aus und erzeugen daraus gültige E-Rechnungen. Ihre gewohnte Arbeitsweise bleibt weitgehend gleich.

Empfang automatisieren

Eingehende E-Rechnungen automatisch abholen, prüfen, lesbar darstellen und an Buchhaltung oder DATEV weiterleiten.

Prüfung und Validierung

Erzeugte Rechnungen werden gegen die Formatvorgaben validiert, bevor sie das Haus verlassen - damit Formatfehler gar nicht erst beim Kunden ankommen.

Komplett remote

Analyse, Umsetzung und Einweisung laufen per Fernwartung und Videocall. Ein Termin vor Ort ist nicht nötig.

So gehen wir vor - Beispiel IBM i

Ein Unternehmen erstellt seine Rechnungen auf einem IBM-System (AS/400 bzw. IBM i) - mit Skripten, die über Jahre gewachsen sind und zuverlässig laufen. Ein Systemwechsel nur wegen der E-Rechnung wäre teuer und riskant.

Deshalb setzen wir an den vorhandenen Daten an: Die Rechnungsdaten werden automatisch ausgelesen und als E-Rechnung ausgegeben. Der Kunde muss an seinen Abläufen kaum etwas ändern.

  1. 1

    Daten dort abgreifen, wo sie entstehen

    Die bestehenden Skripte auf dem IBM-System (AS/400 bzw. IBM i) laufen weiter wie gewohnt. Die E-Rechnung setzt auf den vorhandenen Rechnungsdaten auf, statt das System umzubauen.

  2. 2

    Automatisch auslesen und umwandeln

    Eine schlanke Zwischenschicht liest die Rechnungsdaten aus, prüft sie auf Vollständigkeit und erzeugt daraus eine gültige E-Rechnung im passenden Format.

  3. 3

    Validieren und ausgeben

    Jede E-Rechnung wird gegen die Formatvorgaben geprüft und anschließend für Versand und Archivierung bereitgestellt.

  4. 4

    Für das Team ändert sich wenig

    Die Mitarbeitenden arbeiten weiter mit dem gewohnten System. Der Anpassungsbedarf auf Kundenseite bleibt gering.

Preise

Erst der kostenlose Check, dann ein Festpreis-Angebot. Alle Preise netto zzgl. MwSt.

Startpunkt

E-Rechnung-Check

Wir schauen gemeinsam auf Ihre Rechnungsprozesse und Ihr System.

kostenlos
  • Ist-Analyse: was Ihr System heute kann
  • Einschätzung, was zu tun ist
  • Klare Empfehlung für den nächsten Schritt
  • Unverbindlich, per Videocall
Kostenlosen Check anfragen

Umstellung

Ihr System erzeugt bzw. verarbeitet E-Rechnungen - zum vorab vereinbarten Festpreis.

ab 1.000 € netto, Festpreis
  • Ausgang: ZUGFeRD oder XRechnung
  • Eingang: Empfang und Weiterleitung
  • Anbindung auch von Altsystemen
  • Test und Einweisung
Umstellung anfragen

Betreuung

Wenn sich Formate, Software oder Abläufe ändern, bleiben Sie auf dem aktuellen Stand.

individuell
  • Anpassungen nach Aufwand
  • Oder feste Vereinbarung nach Bedarf
  • Ansprechpartner, der Ihr System kennt
Betreuung anfragen

Häufige Fragen

Reicht ein PDF per E-Mail nicht mehr aus?
Ein normales PDF ist keine E-Rechnung im Sinne der neuen Regeln. Eine E-Rechnung enthält strukturierte, maschinenlesbare Daten - zum Beispiel als XRechnung oder als ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL). Welche Übergangs- und Ausnahmeregeln für Sie gelten, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Muss ich als kleines Unternehmen jetzt schon etwas tun?
Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 01.01.2025 - dafür reicht grundsätzlich ein E-Mail-Postfach. Ausstellen müssen Sie ab 01.01.2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € liegt, ansonsten grundsätzlich ab 01.01.2028. Es lohnt sich, die Umstellung ohne Zeitdruck zu planen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausnahmen bleiben bestehen, unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und für Kleinunternehmer. Für EDI-Verfahren gilt eine Übergangsregel bis Ende 2027. Ob und wie das auf Sie zutrifft, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
Die XRechnung ist eine reine XML-Datei. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten - Menschen sehen eine normale Rechnung, Software liest die Daten aus. Beide Formate erfüllen die Anforderungen (ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer MINIMUM und BASIC-WL). Welches Format besser passt, hängt von Ihren Kunden und Ihrem System ab.
Unser System ist alt. Müssen wir es austauschen?
Nicht unbedingt. Oft lassen sich die Rechnungsdaten aus dem bestehenden System auslesen und automatisch in eine E-Rechnung umwandeln. Ob das bei Ihnen geht, zeigt der kostenlose Check.
Muss jemand vor Ort sein?
Nein. Analyse, Umsetzung und Einweisung laufen komplett remote, per Fernwartung und Videocall.
Ersetzt das die Beratung durch meinen Steuerberater?
Nein. Wir kümmern uns um die technische Umsetzung. Steuerliche Fragen - etwa welche Ausnahmen für Sie gelten - klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Gern stimmen wir uns direkt mit ihm oder ihr ab.

Kostenlosen E-Rechnung-Check anfragen

Sagen Sie uns kurz, womit Sie heute Rechnungen schreiben. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin für den Check.

Betreff

[E-Rechnung] Kostenloser Check

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details in der Datenschutzerklärung.

Adresse

Patrick Bußmann
Hasenwinkel 1
31191 Algermissen

Antwortzeit

In der Regel innerhalb eines Werktags - per E-Mail oder Telefon, wie Sie möchten.